Aufgrund einer Rechtsverordnung vom 02.02.2000 erfolgte die Eintragung des Grabungsschutzgebietes "Alteburg Bonefeld" als geschütztes Kulturdenkmal in das Denkmalbuch des Landkreises Neuwied. Das Grabungsschutzgebiet befindet sich in der Gemarkung Bonefeld, Flur 14,
Flurstück 89.
Schutzzweck
Bei der "Alteburg" handelt es sich um eine Wallanlage des späten Mittelalters oder der frühen Neuzeit.
Bereits 1918/19 fanden Ausgrabungen seitens des damaligen Provinzialmuseums Bonn (des heutigen Rhein. Landesmuseums) unter Leitung von Prof. Lehner statt. Damals wurde ein fast quadratisches Erdwerk freigelegt, das von einem Wall mit davorliegendem Graben umgeben war.
Die Abmessungen in den Grabenspitzen betrugen 102,5 x 106,5 m. An allen vier Seiten wies die Anlage breite Durchgänge auf, im Westen und Süden ca. 24 m. Gruben und Pfostenlöcher mit Verkeilsteinen im Inneren der Umwallung lassen auf Holzbauten schließen, ein System in der Anordnung dieser Pfosten konnte nicht ermittelt werden.
Geschirrfunde des 16. und 17. Jh. deuten auf eine frühneuzeitliche Erstellung hin, prähistorische Scherben lassen erkennen, daß das Gelände mehr als 1.000 Jahre zuvor eine Nutzung erfuhr.
Die nur geringen Fundreste lassen zwar eine genaue Datierung der Entstehungszeit des Platzes nicht zu, der als Viehkoppel oder befestigter Bauernhof seinerzeit jedoch sicher regionale Bedeutung hatte.
An der Erhaltung, Sicherung und Auswertung der zu erwartenden archäologischen Befunde und Funde besteht aus wissenschaftlichen und denkmalpflegerischen Gründen ein öffentliches Interesse.